Betreuung ihres Kindes


Die Krippe bietet 24 Betreuungsplätze für Kinder ab 4 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten an. Die Kinder sind in zwei altersdurchmischten Gruppen aufgeteilt und verfügen je über eigene Aufenthalts- und Ruheräume.

Die Krippe ist ein Angebot der Gemeinde Rümlang. Sofern Betreuungsplätze frei sind, heissen wir auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden herzlich willkommen.

 

Die Mindestpräsenzzeit beträgt ein Tag pro Woche. Es gibt die Möglichkeit die Kinder auch  für halbe Tage mit oder ohne Mittagessen anzumelden.

Aufnahme


Nach Kontaktaufnahme mit der Krippe und einer ersten Anfrage, reichen die Eltern das Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz bei der Krippe ein. Die Krippenleitung entscheidet, ob ein Kind aufgenommen werden kann. Die Aufnahmekriterien richten sich in erster Linie nach der Altersdurchmischung und einer optimalen Ausnützung der Krippenplätze Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.


Die Krippe führt eine Warteliste. Familien die auf der Warteliste geführt werden, bestätigen alle 4 Monate ihr bestehendes Interesse am Krippenplatz, indem sie sich bei der Krippenleitung melden.

Betreuungsvereinbarung


Die Krippenleitung schliesst mit den Eltern eine schriftliche Vereinbarung über das Betreuungsangebot ab.

 

Änderung des Betreuungsumfangs


Die Eltern können die Betreuung ihres Kindes nach Absprache mit der Krippenleitung und unter Einhaltung einer Meldefrist von 2 Monaten, jeweils auf Beginn eines Monats reduzieren oder erhöhen. Für die Anpassung des Betreuungsumfang benötigen wir eine schriftliche Anfrage.

Kündigung


Die Eltern können die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten schriftlich jeweils auf Ende Monat bei der Krippenleitung kündigen.

 

Die Krippenleitung kann die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten schriftlich jeweils auf Ende Monat kündigen, wenn

  1. die Eltern gegen das Betriebskonzept verstossen
  2. das Kind den Betrieb in untragbarer Weise stört