Die Krippe bietet 24 Betreuungsplätze für Kinder ab 4 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten an. Die Kinder sind in zwei altersdurchmischten Gruppen aufgeteilt und verfügen je über eigene Aufenthalts- und Ruheräume.
Die Krippe ist ein Angebot der Gemeinde Rümlang. Sofern Betreuungsplätze frei sind, heissen wir auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden herzlich willkommen.
Die Mindestpräsenzzeit beträgt ein Tag pro Woche. Es gibt die Möglichkeit die Kinder auch für halbe Tage mit oder ohne Mittagessen anzumelden.
Nach Kontaktaufnahme mit der Krippe und einer ersten Anfrage, reichen die Eltern das Anmeldeformular für einen Betreuungsplatz bei der Krippe ein. Die Krippenleitung entscheidet, ob ein Kind aufgenommen werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Die Aufnahmekriterien richten sich in erster Linie nach der Altersdurchmischung und einer optimalen Ausnützung der Krippenplätze. Stehen nicht genügend freie Plätze zur Verfügung werden die Plätze nach folgenden Kriterien vergeben:
Die Krippe führt eine Warteliste und besetzt die frei werdenden Plätze nach obigen Kriterien. Familien, welche auf der Warteliste geführt werden, bestätigen alle 4 Monate ihr bestehendes Interesse am Krippenplatz, indem sie sich bei der Krippenleitung melden. Bei Notfallsituationen wie schweren Erkrankungen oder Spitalaufenthalt eines Elternteils versuchen wir möglichst schnell eine Betreuungslösung zu finden.
Die Krippenleitung schliesst mit den Eltern eine schriftliche Vereinbarung über das Betreuungsangebot ab
Den Eltern wird beim Abschluss der Vereinbarung ein Elterndossier überreicht. Dieses ist ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung und fasst die Punkte des Betriebskonzeptes zusammen, welche für eine gute Zusammenarbeit notwendig sind.
Die Eltern können die Betreuung ihres Kindes nach Absprache mit der Krippenleitung und unter Einhaltung einer Meldefrist von 2 Monaten, jeweils auf Beginn eines Monats reduzieren oder erhöhen. Für die Anpassung des Betreuungsumfang benötigen wir eine schriftliche Anfrage.
Die Eltern können die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten schriftlich jeweils auf Ende Monat bei der Krippenleitung kündigen.
Die Krippenleitung kann die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten schriftlich jeweils auf Ende Monat kündigen, wenn